| Der Bereich des Arbeitsrechts umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern wie auch von Arbeitnehmern.
Mit Arbeitgebern stimmen wir die Gestaltung von Arbeitsverträgen ab und beraten sie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen z.B. durch
Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung. Kompetenzen auf diesem Tätigkeitsfeld erwerben wir seit vielen Jahren durch die ständige Zusammenarbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Arbeitnehmer beraten wir u.a. bei Abmahnung, Kündigung (Kündigungsschutzklage), Durchsetzung von Gehalts- und Urlaubsansprüchen,
Überprüfung von Zeugnissen (Durchsetzung der Erteilung von Zeugnissen).
|