Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt Thomas Schatton

Dieser Bereich umfasst in erster Linie die rechtliche Beratung nach fehlgeschlagener medizinischer Behandlung. Mit größter Mühe und Sorgfalt muss hierbei das den Tatsachen entsprechende Geschehen aufgeklärt werden. Der Rechtsanwalt ist dabei auf die Mithilfe von anderen Ärzten und von den Sachverständigen der Gutachterkommission angewiesen. Nur so können Ihre Rechte gegenüber den Haftpflichtversicherungen von Ärzten und/oder Krankenhäusern durchgesetzt werden. Wenn der Arzt eine Heilung auch nicht garantieren kann, so muss er doch dem Umstand Rechnung tragen, dass seine Behandlungsmethoden den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen müssen.