| Dieser Bereich umfasst in erster Linie die rechtliche Beratung nach fehlgeschlagener medizinischer Behandlung.
Mit größter Mühe und Sorgfalt muss hierbei das den Tatsachen entsprechende Geschehen aufgeklärt werden. Der Rechtsanwalt ist dabei auf die Mithilfe
von anderen Ärzten und von den Sachverständigen der Gutachterkommission angewiesen. Nur so können Ihre Rechte gegenüber den Haftpflichtversicherungen von Ärzten und/oder Krankenhäusern
durchgesetzt werden. Wenn der Arzt eine Heilung auch nicht garantieren kann, so muss er doch dem Umstand Rechnung tragen, dass seine Behandlungsmethoden
den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen müssen.
|