| Wir beraten außergerichtlich und übernehmen die Vertretung vor Gericht in allen Ehesachen.
Familienrecht beinhaltet alle rechtlichen Probleme in der Ehe und auch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Wir vertreten Sie
im Falle der Ehescheidung, beraten Sie in allen Fragen der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.
Des Weiteren gehört zu diesem Tätigkeitsfeld die Klärung von Streitigkeiten über Kindes- und Ehegattenunterhalt
und die Erledigung von Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend.
Eherecht beinhaltet darüber hinaus auch die voreheliche Regelung von Vermögensfragen.
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