| Das Sozialrecht unterteilt sich in verschiendene Rechtsgebiete, auf denen wir für Sie beratend oder prozessführend tätig werden können.
Die wichtigsten Bereiche sind Fragen, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Sozialhilfe betreffend.
Wir beraten Sie bzgl. Sperrzeiten oder Rückforderungen, wegen der Gewährung von Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und sonstigen
Rentenansprüchen. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen bei der Frage nach der Einstufung in eine Pflegestufe und bei der Frage, welche Leistungen der Sozialhilfe
Ihnen nach dem Gesetz zustehen.
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